Dank dem Richtplan ESP Wankdorf, der regelmässig aktualisiert wird, können die verschiedene Nutzungen, die Siedlung und der Verkehr aufeinander abgestimmt werden.
Genehmigung und Teilinkraftsetzung Richtplan
Mit Entscheid des Rechtsamts der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern vom 22. Dezember 2022 ist der vom Gemeinderat der Stadt Bern, vom Gemeinderat von Ittigen und vom Gemeinderat von Ostermundigen beschlossene und vom AGR genehmigte überkommunale Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf unter Berücksichtigung des Entscheids des Rechtsamts DIJ in Teilrechtskraft erwachsen. Die Teilrechtskraft ist alleine aufgrund einer von Amtes wegen im Rahmen der Genehmigung vorgenommenen Ergänzung zum Thema Störfallvorsorge verfügt. Alle anderen Richtplaninhalte, welche nicht in direktem Zusammenhang mit dem strittigen Thema der Störfallvorsorge in Verbindung stehen, d.h. alle Gebiete ohne Überlagerung durch einen Konsultationsbereich sowie sämtliche übrigen Festlegungen des Richtplans treten in Kraft. Sobald der Sachverhalt betreffend Störfallvorsorge rechtlich entschieden ist, wird an dieser Stelle informiert.
Öffentliche Bekanntmachung Bern, Ittigen und Ostermundigen
Publikationstext von Bern, Ittigen und Ostermundigen im Anzeiger Region Bern vom 1. März 2023
Mitteilung Kanton Bern
Kurzmitteilung aus der Verwaltung, Kanton Bern vom 1. März 2023
Richtplan ESP Wankdorf
Stand Genehmigung AGR vom 1. September 2022 mit Änderung von Amtes wegen auf Seite 72. Die beiden Begriffe «abschliessend» und «verbindlich» in der amtlichen Änderung sind Gegenstand des beim Rechtsamt DIJ hängigen Sachverhalts.
Zusatzberichte zum Richtplan ESP Wankdorf
- Zusatzbericht Verkehr
Stand Genehmigung vom 1. September 2022 - Zusatzbericht Umwelt
Stand Genehmigung vom 1. September 2022 - Zusatzbericht Störfallvorsorge
Stand Genehmigung vom 1. September 2022
Entstehung des Richtplans
Der Richtplan ESP Wankdorf wurde erstmals 1995/96 erarbeitet und genehmigt. In den Jahren 2000 und 2002 wurde er zweimal teilrevidiert. Auslöser für diese Aktualisierungen waren Zonenplanänderungen im Schermenareal, im Mösli und im Umfeld der S-Bahn-Station.
Im Oktober 2003 hat die Behördendelegation eine Gesamtrevision des Richtplans beschlossen. Nebst einer Aktualisierung ging es dabei auch um die Überprüfung der Methodik und um die Vereinfachung und Flexibilisierung des Richtplans. Nach verschiedenen Schritten der öffentlichen Mitwirkung; Prüfung und Überarbeitung wurde der damalige Richtplan 2010 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt. Ein langer Prozess unter Einbezug der Bevölkerung und Wirtschaft hatte damit einen erfolgreichen Abschluss gefunden.
Der Richtplan schafft die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des ESP Wankdorf. Der Richtplan orientiert sich am übergeordneten Ziel, den ESP Wankdorf als Standort für Arbeitsplätze, Messen, Kongresse, Freizeit und Sport weiterzuentwickeln ohne die bestehenden Wohngebiete zu beeinträchtigen. Er stimmt die Nutzungszonen, die Erschliessung und den Verkehr aufeinander ab und zeigt die Auswirkungen auf die Umwelt auf. Der Planungshorizont des Richtplans 2020 beträgt ca. 10 bis 15 Jahre und wird in dieser Zeit regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Zielerreichung wird mittels Monitoring überprüft.

Monitoring und Controlling
Das Monitoring und Controlling dient der Überprüfung der im Richtplan ESP Wankdorf festgelegten Zielsetzungen mit der tatsächlichen Siedlungsentwicklung und den Auswirkungen auf den Verkehr und die Umwelt. Das Monitoring ist integrierender Bestandteil des Richtplans und wird durch die Projektorganisation ESP Wankdorf betreut unter Einbezug der verschiedenen Fachstellen von Kanton und Stadt Bern, der Gemeinden Ittigen und Ostermundigen sowie der Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs.
Die Erfassung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung (Monitoring) erfolgt jährlich. Das Controlling wird periodisch (ca. alle fünf Jahre) durchgeführt, wobei die erhobenen Daten und festgestellten Veränderungen mit den Zielen des Richtplans verglichen werden. Die Ergebnisse werden der Behördendelegation vorgelegt, welche anschliessend die entsprechenden Massnahmen in die Wege leitet.
Zeitschiene
Der Zustand im Herbst 2008 stellt den Referenzzustand für die weiteren Erhebungen dar. Die Resultate des Referenzzustandes 2008 sind im Monitoringbericht ersichtlich.
In den Jahren 2013 und 2022 wurden jeweils mit einem Controlling die erhobenen Daten und festgestellten Veränderungen mit den Zielen des Richtplans verglichen. Daraus abgeleitete Szenarien erlauben es, Massnahmen bezüglich der angestrebten Nutzung, der verträglichen Auslastung der Verkehrsanlagen sowie der Balance mit dem Quartier zu ergreifen (Intervention). Die aktuellsten Resultate sind im Monitoring- und Controllingbericht 2022 und im Ergebnisbericht Modalsplit 2022 ersichtlich. Die früheren Berichte stehen unter Downloads zur Verfügung.
Inhalte
Das Monitoring umfasst die folgenden Themen und wird laufend gesamthaft und nach Teilgebieten nachgeführt:
- Abstimmung Siedlung und Verkehr: Modalsplit, Verkehrs- und Nutzungsentwicklung, ÖV-Erschliessungsgüte
- Erfassen der Arealentwicklung und der Absichten der Grundeigentümer
- Überprüfung qualitativer Ziele: hohe städtebauliche Qualität, Quartierverträglichkeit, Aufwertung Verbindungen und Grün-/Lebensräume
- Umsetzung Sanierungsziele des Kantons, der Stadt und der Gemeinden: Lärm, Luft
- Stand der Zuteilung des Fahrtenkontingents ESP Wankdorf
- Stand der Umsetzung Parkierungskonzept für Grossanlässe
Detaillierte Informationen zum Monitoring befinden sich im Erhebungskonzept.
Vergleich 2013-2022
Der Vergleich 2013-2022 stimmt optimistisch: Obschon der Raum Wankdorf aufgrund seiner ausgezeichneten Standortqualität immer stärker genutzt wird, ist die Verkehrsbelastung durch den Autoverkehr um 5 % gesunken. Gleichzeitig haben die Umweltbelastungen ab- und der S-Bahn- und Veloverkehr zugenommen. Seit 2013 hat sich der Anteil des Velo- und Mofaverkehrs am Modalsplit um 8 Prozentpunkte auf 27.7 % gesteigert. Die Nutzung von Bus und Tram bleibt auf hohem Niveau.
Monitoring und Controlling 2022
Die Ergebnisse des Monitorings und Controllings 2022 liegen vor.
Stand der Umsetzung
Der überkommunale Richtplan ESP Wankdorf ist für die Behörden und die weiteren Partner:innen des Entwicklungsschwerpunkts Wankdorf ein Koordinations- und Planungsinstrument. Er stimmt die Nutzungen, die Erschliessung, den Verkehr und weitere Bereiche aufeinander ab. Damit der Umsetzungsstand der mit dem Richtplan angestrebte Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Umwelt ermittelt werden kann, ist im Richtplan ein Controlling implementiert (behördenverbindlicher Auftrag, Kap. 3.2.4). Teil dieses Controllings ist eine Überprüfung des Umsetzungsstandes aller behördenverbindlichen Massnahmen des Richtplans. Das Controlling wird mittels Gesprächen mit den Planungspartner:innen und weiteren Beteiligten des ESP Wankdorfs alle zwei Jahre durchgeführt.
Stand der Umsetzung 2023
Die Ergebnisse 2023 der Überprüfung zum Umsetzungsstand der Richtplanmassnahmen liegen vor.
Monitoring Luftbelastung
Im Hinblick auf die künftige Verkehrssituation nach Inbetriebnahme des umgebauten Wankdorfplatzes haben die Beteiligten als Teil der Vereinbarung zum Bau des Wankdorfplatzes ein besonderes Monitoring Luftbelastung eingeführt. Das Monitoring beinhaltet Ergänzungen des Immissionsmessnetzes und ermöglicht es, die tatsächliche Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) (Jahresmittelwerte) entlang der Strassenzüge im Gebiet des ESP Wankdorf und des Nordquartiers auf der Basis von Messungen und Modellierungen genauer darzustellen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Einflusses des Verkehrsaufkommens auf die Schadstoffbelastung der Luft im Raum ESP Wankdorf und für die Bestimmung von Massnahmen zur Verminderung dieser Belastung sowie deren Umsetzung.
Die ordentliche Berichterstattung über das Monitoring Luftbelastung erfolgt in den Jahren des Controllings ESP Wankdorf; erstmals 2013. In den Zwischenjahren wird mittels Kurzberichten informiert.